Vor Verschreibungspflichtgesetzen für Tierarzneimittel verkauften Drogisten und umherziehende Hausierer proprietäre „Viehpulver“, „Kolikmittel“ und „Pferdekugeln“ direkt an Landwirte, ohne Diagnose und ohne jede Beteiligung eines Tierarztes. Zulassungsgesetze des 20. Jahrhunderts, die Behandlung und Verschreibung registrierten Tierärzten vorbehielten, schlossen diesen gesamten unregulierten Einzelhandel.
Der Patentmedizin-Verabreicher existiert nicht mehr als lebendiger Beruf. Hier, was ihn ausgelöscht hat, und welcher Beruf die Arbeit übernommen hat.
Das Jahrtausend der Hufschmiede
Über ein Jahrtausend lang war der Hufschmied sowohl Schmied als auch Arzt für das Pferd, behandelte Lahmheit, Kolik und Wunden durch ein Lehrlingssystem statt formales Studium, neben umherziehenden „Kuhblutegeln“, die Rinder und Schafe mit Volksheilmitteln behandelten. Es gab keine wissenschaftliche Institution, die prüfte, ob irgendetwas davon wirkte, und die Behandlungsqualität hing vollständig vom Ruf des einzelnen Handwerkers ab.
Was damals sonst passierte
Ein ägyptischer Priesterheiler zeichnet den weltweit ältesten bekannten tierärztlichen Text auf und beschreibt Augenkrankheiten und Darmwürmer bei Rindern jeweils mit Name, Symptomen, Prognose und Behandlung.
Claude Bourgelat gründet die königliche Tierärztliche Schule in Lyon im Auftrag Ludwigs XV., getrieben von der Notwendigkeit, die Rinderpest wissenschaftlich zu bekämpfen statt Viehkrankheiten als Volksweisheit der Hufschmiede zu behandeln.
Das Veterinary College, London — später das Royal Veterinary College — eröffnet und wird zur größten und am längsten bestehenden Tierärztlichen Hochschule der englischsprachigen Welt.
Nachdem Tierarzt J. B. Simonds Rinderpest bei Londoner Rindern diagnostiziert, verabschiedet das Parlament den Cattle Diseases Prevention Act und schafft ein State Veterinary Department, eine frühe Vorlage für staatliche Tiergesundheitsbehörden.
Wo diese Arbeit heute lebt
Behandelt Patienten vom Goldfisch bis zum Pferd, die kein Symptom beschreiben können, und trägt die gesetzliche Befugnis, ihr Leiden durch Euthanasie zu beenden.
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