Die Straße allein entfernte die Präsidentin.
Mengen schufen Druck. Die Nationalversammlung erhob Amtsanklage; das Verfassungsgericht entfernte. Verfahren ist die Akte.
Was nach der Begnadigung 2021 offen bleibt, welche Mythen die Berichterstattung noch wiederholt, und wie Kerzenlicht im Ausland gerahmt wurde.
Die Verurteilungen sind als Feststellungen geschlossen. Die Gerechtigkeit der Begnadigung ist als Argument nicht geschlossen.
Die Erinnerung bevorzugt noch eine Mystikerin und eine Revolution gegenüber einem Tablet, einer Abstimmung und einer Bank.
Die Straße allein entfernte die Präsidentin.
Mengen schufen Druck. Die Nationalversammlung erhob Amtsanklage; das Verfassungsgericht entfernte. Verfahren ist die Akte.
Park wurde nie verurteilt.
Sie wurde 2018 verurteilt. Die Begnadigung 2021 ist Gnade, kein Freispruch.
Choi war eine Schamanin, die den Staat führte.
Rasputin-Kopie übermystifizierte einen politischen Geldskandal. Gerichte verhandelten Einfluss und Mittel, kein übernatürliches Amt.
Es war eine gewaltsame Revolution.
Die hauptsächlichen Kerzenereignisse waren friedliche Massenproteste. Das Ergebnis war verfassungsrechtlich, nicht militärisch.
Spiegel, SZ und ORF nutzten Revolution als Lob friedlicher Civic-Fähigkeit. Das Wort kann Leser verleiten, sich ein neues Regime vorzustellen, geschrieben auf dem Platz, statt eines Gerichtsurteils vom 10. März.
FAZ- und Zeit-Redakteure griffen nach vertrauten Bösewichten. Watergate teilt ‚Präsident fällt nach Skandal‘ und wenig sonst im Verfahren. Rasputin teilt ‚Vertraute‘ und fast nichts sonst.
Handelsblatt und NZZ sortieren den Skandal noch unter Chaebol-Governance. Jene Linse ist real und partiell: sie kann Gwanghwamun und das Verfassungsgericht hinter einer Fusionsfußnote verbergen.
Der Park-Choi-Skandal bleibt ein verurteilter Fall, dessen Nachleben Kerzenfotos, geborgte Metaphern und eine Begnadigung sind, die die Gerichte nicht ungeschrieben hat.
Enzyklopädie öffentlicher Akten. Keine Rechtsberatung, keine Anleitung. Kriege gehören in einen anderen Atlas.