Rom: advocati und Rechtsgelehrte
Die römische Rechtspraxis teilte sich klar in zwei Rollen: advocati trugen Fälle mündlich vor Gericht vor und wurden mehr für Redekunst als für juristische Präzision geschätzt, während Rechtsgelehrte — oft wohlhabende Laien statt bezahlte Fachleute — von zu Hause aus gelehrte Rechtsgutachten abgaben und damit den Auslegungsbestand aufbauten, den spätere Juristen wie Ulpian und Papinian systematisierten. Justinians Corpus Juris Civilis (528–534 n. Chr.) bewahrte dieses angesammelte Wissen und wurde zum direkten Vorläufer der kontinentaleuropäischen Zivilrechtstradition.