Glosse Verwundete Kämpfer, welcher Seite auch immer, werden geborgen und versorgt — Fürsorge über Linien, keine Verlustliga.
Der Satz verbietet, Verletzung in ein Völkerranking zu verwandeln.
Nachweis Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten der Armeen im Felde, 1864, Artikel 6 (Vertragstext, gemeinfrei). Glosse der Fürsorgeregel.
Glosse Die Parteien verdammen Krieg zur Lösung internationaler Streitigkeiten und verzichten auf ihn als Mittel nationaler Politik — ein Anspruch, kein Beweis, dass ein Volk friedlich sei.
Fragt, was ein Rechtssatz kann und nicht kann. Bewertet Nationen nicht als friedlich oder kriegerisch.
Nachweis Allgemeiner Vertrag über die Ächtung des Krieges, 1928, Artikel I (Vertragstext, gemeinfrei). Verdichtete Glosse.